TAM-Meldung – Bestandsmeldungen und Therapiehäufigkeit

Tierhalter, die bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten, sind im Rahmen der Antibiotikaminimierung verpflichtet, verschiedene Meldungen vorzunehmen. Seit 2023 werden die Antibiotikameldungen vom Tierarzt vorgenommen.

Der Tierhalter muss in der HIT-Datenbank unter „TAM“ zusätzlich folgende Meldungen durchführen:

  • Nullmeldung, wenn keine Antibiotika im abgelaufenen Halbjahr eingesetzt wurden

jeweils bis zum 14.07. und 14.01.

  • Eingabe von Bestandszahlen, wenn Antibiotika im abgelaufenen Halbjahr eingesetzt wurden (entfällt bei Nullmeldung)
  • Anfangsbestand und Bestandsänderungen des abgelaufenen Halbjahres
    jeweils bis zum 14.07. und 14.01.
  • Dokumentation der Therapiehäufigkeiten und

Vergleich mit den veröffentlichten Kennzahlen

jeweils bis zum 01.03. und 01.09.

  • Maßnahmenplan erstellen (bei Überschreitungen von Kennzahlen)
    jeweils bis zum 01.04. und 01.10.

Eine detaillierte Anleitung, wie die Meldung im HIT durchzuführen ist, finden Sie hier.