TAM-Meldung
TAM-Meldung – Bestandsmeldungen und Therapiehäufigkeit Tierhalter, die bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten, sind im Rahmen der Antibiotikaminimierung verpflichtet, verschiedene Meldungen vorzunehmen. Seit 2023 werden die Antibiotikameldungen vom Tierarzt vorgenommen. Der Tierhalter muss in der HIT-Datenbank unter „TAM“ zusätzlich folgende Meldungen durchführen: jeweils bis zum 14.07. und 14.01. Vergleich mit den veröffentlichten Kennzahlen jeweils bis zum 01.03. und…